Partizipien des Verbs mitberücksichtigen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: mitWorttrennung: mit-be-rück-sich-ti-gen

Die Partizip-1-Form von mitberücksichtigen ist mitberücksichtigend. Die Partizip-2-Form von mitberücksichtigen lautet mitberücksichtigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

mitberücksichtigend

Partizip 2

mitberücksichtigt



Regeln

Bildung Präsens von mitberücksichtigenBildung Perfekt von mitberücksichtigenBildung Präteritum von mitberücksichtigenBildung Konjunktiv I von mitberücksichtigenBildung Konjunktiv II von mitberücksichtigenBildung Imperativ von mitberücksichtigen

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