Partizipien des Verbs misshandeln

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: missWorttrennung: miss-han-deln

Die Partizip-1-Form von misshandeln ist misshandelnd. Die Partizip-2-Form von misshandeln lautet missgehandelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

misshandelnd

Partizip 2

missgehandelt



Regeln

Bildung Präsens von misshandelnBildung Perfekt von misshandelnBildung Präteritum von misshandelnBildung Konjunktiv I von misshandelnBildung Konjunktiv II von misshandelnBildung Imperativ von misshandeln

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