Partizipien des Verbs missgönnen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: miss-gön-nen
Die Partizip-1-Form von missgönnen ist missgönnend. Die Partizip-2-Form von missgönnen lautet missgönnt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
missgönnend |
Partizip 2
missgönnt |
Regeln
Bildung Präsens von missgönnenBildung Perfekt von missgönnenBildung Präteritum von missgönnenBildung Konjunktiv I von missgönnenBildung Konjunktiv II von missgönnenBildung Imperativ von missgönnenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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