Partizipien des Verbs missgönnen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: miss-gön-nen

Die Partizip-1-Form von missgönnen ist missgönnend. Die Partizip-2-Form von missgönnen lautet missgönnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

missgönnend

Partizip 2

missgönnt



Regeln

Bildung Präsens von missgönnenBildung Perfekt von missgönnenBildung Präteritum von missgönnenBildung Konjunktiv I von missgönnenBildung Konjunktiv II von missgönnenBildung Imperativ von missgönnen

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