Partizipien des Verbs missbilligen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: miss-bil-li-gen

Die Partizip-1-Form von missbilligen ist missbilligend. Die Partizip-2-Form von missbilligen lautet missbilligt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

missbilligend

Partizip 2

missbilligt



Regeln

Bildung Präsens von missbilligenBildung Perfekt von missbilligenBildung Präteritum von missbilligenBildung Konjunktiv I von missbilligenBildung Konjunktiv II von missbilligenBildung Imperativ von missbilligen

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