Partizipien des Verbs mergeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: mer-geln

Die Partizip-1-Form von mergeln ist mergelnd. Die Partizip-2-Form von mergeln lautet gemergelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

mergelnd

Partizip 2

gemergelt



Regeln

Bildung Präsens von mergelnBildung Perfekt von mergelnBildung Präteritum von mergelnBildung Konjunktiv I von mergelnBildung Konjunktiv II von mergelnBildung Imperativ von mergeln

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