Partizipien des Verbs mahnen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: mah-nen

Die Partizip-1-Form von mahnen ist mahnend. Die Partizip-2-Form von mahnen lautet gemahnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

mahnend

Partizip 2

gemahnt



Regeln

Bildung Präsens von mahnenBildung Perfekt von mahnenBildung Präteritum von mahnenBildung Konjunktiv I von mahnenBildung Konjunktiv II von mahnenBildung Imperativ von mahnen

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