Partizipien des Verbs magern

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ma-gern

Die Partizip-1-Form von magern ist magernd. Die Partizip-2-Form von magern lautet gemagert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

magernd

Partizip 2

gemagert



Regeln

Bildung Präsens von magernBildung Perfekt von magernBildung Präteritum von magernBildung Konjunktiv I von magernBildung Konjunktiv II von magernBildung Imperativ von magern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben