Partizipien des Verbs magern
Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ma-gern
Die Partizip-1-Form von magern ist magernd. Die Partizip-2-Form von magern lautet gemagert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
magernd |
Partizip 2
gemagert |
Regeln
Bildung Präsens von magernBildung Perfekt von magernBildung Präteritum von magernBildung Konjunktiv I von magernBildung Konjunktiv II von magernBildung Imperativ von magernGrammatiktabellen zu anderen Verben
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