Partizipien des Verbs mästen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: mäs-ten

Die Partizip-1-Form von mästen ist mästend. Die Partizip-2-Form von mästen lautet gemästet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

mästend

Partizip 2

gemästet



Regeln

Bildung Präsens von mästenBildung Perfekt von mästenBildung Präteritum von mästenBildung Konjunktiv I von mästenBildung Konjunktiv II von mästenBildung Imperativ von mästen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben