Partizipien des Verbs märken

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: mär-ken

Die Partizip-1-Form von märken ist märkend. Die Partizip-2-Form von märken lautet gemärkt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

märkend

Partizip 2

gemärkt



Regeln

Bildung Präsens von märkenBildung Perfekt von märkenBildung Präteritum von märkenBildung Konjunktiv I von märkenBildung Konjunktiv II von märkenBildung Imperativ von märken

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