Partizipien des Verbs lungern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: lun-gern

Die Partizip-1-Form von lungern ist lungernd. Die Partizip-2-Form von lungern lautet gelungert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

lungernd

Partizip 2

gelungert



Regeln

Bildung Präsens von lungernBildung Perfekt von lungernBildung Präteritum von lungernBildung Konjunktiv I von lungernBildung Konjunktiv II von lungernBildung Imperativ von lungern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben