Partizipien des Verbs läutern

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von läutern ist läuternd. Die Partizip-2-Form von läutern lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

läuternd

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von läuternBildung Perfekt von läuternBildung Präteritum von läuternBildung Konjunktiv I von läuternBildung Konjunktiv II von läuternBildung Imperativ von läutern

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