Partizipien des Verbs lärmen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: lär-men

Die Partizip-1-Form von lärmen ist lärmend. Die Partizip-2-Form von lärmen lautet gelärmt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

lärmend

Partizip 2

gelärmt



Regeln

Bildung Präsens von lärmenBildung Perfekt von lärmenBildung Präteritum von lärmenBildung Konjunktiv I von lärmenBildung Konjunktiv II von lärmenBildung Imperativ von lärmen

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