Partizipien des Verbs kurzweilen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: kurzWorttrennung: kurz-wei-len
Die Partizip-1-Form von kurzweilen ist kurzweilend. Die Partizip-2-Form von kurzweilen lautet kurzgeweilt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
kurzweilend |
Partizip 2
kurzgeweilt |
Regeln
Bildung Präsens von kurzweilenBildung Perfekt von kurzweilenBildung Präteritum von kurzweilenBildung Konjunktiv I von kurzweilenBildung Konjunktiv II von kurzweilenBildung Imperativ von kurzweilenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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