Partizipien des Verbs kurzweilen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: kurzWorttrennung: kurz-wei-len

Die Partizip-1-Form von kurzweilen ist kurzweilend. Die Partizip-2-Form von kurzweilen lautet kurzgeweilt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kurzweilend

Partizip 2

kurzgeweilt



Regeln

Bildung Präsens von kurzweilenBildung Perfekt von kurzweilenBildung Präteritum von kurzweilenBildung Konjunktiv I von kurzweilenBildung Konjunktiv II von kurzweilenBildung Imperativ von kurzweilen

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