Partizipien des Verbs kurzschließen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: kurzWorttrennung: kurz-schlie-ßen

Die Partizip-1-Form von kurzschließen ist kurzschließend. Die Partizip-2-Form von kurzschließen lautet kurzgeschlossen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kurzschließend

Partizip 2

kurzgeschlossen



Regeln

Bildung Präsens von kurzschließenBildung Perfekt von kurzschließenBildung Präteritum von kurzschließenBildung Konjunktiv I von kurzschließenBildung Konjunktiv II von kurzschließenBildung Imperativ von kurzschließen

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