Partizipien des Verbs kurzfassen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: kurzWorttrennung: kurz-fas-sen
Die Partizip-1-Form von kurzfassen ist kurzfassend. Die Partizip-2-Form von kurzfassen lautet kurzgefasst.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
kurzfassend |
Partizip 2
kurzgefasst |
Regeln
Bildung Präsens von kurzfassenBildung Perfekt von kurzfassenBildung Präteritum von kurzfassenBildung Konjunktiv I von kurzfassenBildung Konjunktiv II von kurzfassenBildung Imperativ von kurzfassenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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