Partizipien des Verbs kuppeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kup-peln

Die Partizip-1-Form von kuppeln ist kuppelnd. Die Partizip-2-Form von kuppeln lautet gekuppelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kuppelnd

Partizip 2

gekuppelt



Regeln

Bildung Präsens von kuppelnBildung Perfekt von kuppelnBildung Präteritum von kuppelnBildung Konjunktiv I von kuppelnBildung Konjunktiv II von kuppelnBildung Imperativ von kuppeln

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