Partizipien des Verbs kuppeln
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kup-peln
Die Partizip-1-Form von kuppeln ist kuppelnd. Die Partizip-2-Form von kuppeln lautet gekuppelt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
kuppelnd |
Partizip 2
gekuppelt |
Regeln
Bildung Präsens von kuppelnBildung Perfekt von kuppelnBildung Präteritum von kuppelnBildung Konjunktiv I von kuppelnBildung Konjunktiv II von kuppelnBildung Imperativ von kuppelnGrammatiktabellen zu anderen Verben
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