Partizipien des Verbs kungeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kun-geln

Die Partizip-1-Form von kungeln ist kungelnd. Die Partizip-2-Form von kungeln lautet gekungelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kungelnd

Partizip 2

gekungelt



Regeln

Bildung Präsens von kungelnBildung Perfekt von kungelnBildung Präteritum von kungelnBildung Konjunktiv I von kungelnBildung Konjunktiv II von kungelnBildung Imperativ von kungeln

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