Partizipien des Verbs kundschaften

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kund-schaf-ten

Die Partizip-1-Form von kundschaften ist kundschaftend. Die Partizip-2-Form von kundschaften lautet gekundschaftet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kundschaftend

Partizip 2

gekundschaftet



Regeln

Bildung Präsens von kundschaftenBildung Perfekt von kundschaftenBildung Präteritum von kundschaftenBildung Konjunktiv I von kundschaftenBildung Konjunktiv II von kundschaftenBildung Imperativ von kundschaften

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