Partizipien des Verbs kullern

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kul-lern

Die Partizip-1-Form von kullern ist kullernd. Die Partizip-2-Form von kullern lautet gekullert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kullernd

Partizip 2

gekullert



Regeln

Bildung Präsens von kullernBildung Perfekt von kullernBildung Präteritum von kullernBildung Konjunktiv I von kullernBildung Konjunktiv II von kullernBildung Imperativ von kullern

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