Partizipien des Verbs kündigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kün-di-gen

Die Partizip-1-Form von kündigen ist kündigend. Die Partizip-2-Form von kündigen lautet gekündigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kündigend

Partizip 2

gekündigt



Regeln

Bildung Präsens von kündigenBildung Perfekt von kündigenBildung Präteritum von kündigenBildung Konjunktiv I von kündigenBildung Konjunktiv II von kündigenBildung Imperativ von kündigen

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