Partizipien des Verbs künden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kün-den

Die Partizip-1-Form von künden ist kündend. Die Partizip-2-Form von künden lautet gekündet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kündend

Partizip 2

gekündet



Regeln

Bildung Präsens von kündenBildung Perfekt von kündenBildung Präteritum von kündenBildung Konjunktiv I von kündenBildung Konjunktiv II von kündenBildung Imperativ von künden

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