Partizipien des Verbs kriseln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kri-seln

Die Partizip-1-Form von kriseln ist kriselnd. Die Partizip-2-Form von kriseln lautet gekriselt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kriselnd

Partizip 2

gekriselt



Regeln

Bildung Präsens von kriselnBildung Perfekt von kriselnBildung Präteritum von kriselnBildung Konjunktiv I von kriselnBildung Konjunktiv II von kriselnBildung Imperativ von kriseln

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