Partizipien des Verbs krangeln
Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar
Die Partizip-1-Form von krangeln ist krangelnd. Die Partizip-2-Form von krangeln lautet gekrangelt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
krangelnd |
Partizip 2
gekrangelt |
