Partizipien des Verbs krängen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: krän-gen

Die Partizip-1-Form von krängen ist krengend. Die Partizip-2-Form von krängen lautet gekrängt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

krengend

Partizip 2

gekrängt



Regeln

Bildung Präsens von krängenBildung Perfekt von krängenBildung Präteritum von krängenBildung Konjunktiv I von krängenBildung Konjunktiv II von krängenBildung Imperativ von krängen

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