Partizipien des Verbs krachen

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kra-chen

Die Partizip-1-Form von krachen ist krachend. Die Partizip-2-Form von krachen lautet gekracht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

krachend

Partizip 2

gekracht



Regeln

Bildung Präsens von krachenBildung Perfekt von krachenBildung Präteritum von krachenBildung Konjunktiv I von krachenBildung Konjunktiv II von krachenBildung Imperativ von krachen

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