Partizipien des Verbs konkludieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kon-klu-die-ren

Die Partizip-1-Form von konkludieren ist konkludierend. Die Partizip-2-Form von konkludieren lautet konkludiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

konkludierend

Partizip 2

konkludiert



Regeln

Bildung Präsens von konkludierenBildung Perfekt von konkludierenBildung Präteritum von konkludierenBildung Konjunktiv I von konkludierenBildung Konjunktiv II von konkludierenBildung Imperativ von konkludieren

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