Partizipien des Verbs konjungieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kon-jun-gie-ren

Die Partizip-1-Form von konjungieren ist konjungierend. Die Partizip-2-Form von konjungieren lautet konjungiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

konjungierend

Partizip 2

konjungiert



Regeln

Bildung Präsens von konjungierenBildung Perfekt von konjungierenBildung Präteritum von konjungierenBildung Konjunktiv I von konjungierenBildung Konjunktiv II von konjungierenBildung Imperativ von konjungieren

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