Partizipien des Verbs kongruieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kon-gru-ie-ren
Die Partizip-1-Form von kongruieren ist kongruierend. Die Partizip-2-Form von kongruieren lautet kongruiert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
kongruierend |
Partizip 2
kongruiert |
Regeln
Bildung Präsens von kongruierenBildung Perfekt von kongruierenBildung Präteritum von kongruierenBildung Konjunktiv I von kongruierenBildung Konjunktiv II von kongruierenBildung Imperativ von kongruierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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