Partizipien des Verbs konfligieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kon-fli-gie-ren
Die Partizip-1-Form von konfligieren ist konfligierend. Die Partizip-2-Form von konfligieren lautet konfligiert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
konfligierend |
Partizip 2
konfligiert |
Regeln
Bildung Präsens von konfligierenBildung Perfekt von konfligierenBildung Präteritum von konfligierenBildung Konjunktiv I von konfligierenBildung Konjunktiv II von konfligierenBildung Imperativ von konfligierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach