Partizipien des Verbs konfligieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kon-fli-gie-ren

Die Partizip-1-Form von konfligieren ist konfligierend. Die Partizip-2-Form von konfligieren lautet konfligiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

konfligierend

Partizip 2

konfligiert



Regeln

Bildung Präsens von konfligierenBildung Perfekt von konfligierenBildung Präteritum von konfligierenBildung Konjunktiv I von konfligierenBildung Konjunktiv II von konfligierenBildung Imperativ von konfligieren

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