Partizipien des Verbs konfiszieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kon-fis-zie-ren

Die Partizip-1-Form von konfiszieren ist konfiszierend. Die Partizip-2-Form von konfiszieren lautet konfisziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

konfiszierend

Partizip 2

konfisziert



Regeln

Bildung Präsens von konfiszierenBildung Perfekt von konfiszierenBildung Präteritum von konfiszierenBildung Konjunktiv I von konfiszierenBildung Konjunktiv II von konfiszierenBildung Imperativ von konfiszieren

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