Partizipien des Verbs kommunalisieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kom-mu-na-li-sie-ren

Die Partizip-1-Form von kommunalisieren ist kommunalisierend. Die Partizip-2-Form von kommunalisieren lautet kommunalisiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kommunalisierend

Partizip 2

kommunalisiert

Partizip 1 des Verbs kommunalisieren, Partizip 1 kommunalisieren, Bildung Partizip I von kommunalisieren, Partizip 2 des Verbs kommunalisieren, Partizip 2 kommunalisieren, Bildung Partizip II von kommunalisieren


Regeln

Bildung Präsens von kommunalisierenBildung Perfekt von kommunalisierenBildung Präteritum von kommunalisierenBildung Konjunktiv I von kommunalisierenBildung Konjunktiv II von kommunalisierenBildung Imperativ von kommunalisieren

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