Partizipien des Verbs kolludieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kol-lu-die-ren

Die Partizip-1-Form von kolludieren ist kolludierend. Die Partizip-2-Form von kolludieren lautet kolludiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kolludierend

Partizip 2

kolludiert

Partizip 1 des Verbs kolludieren, Partizip 1 kolludieren, Bildung Partizip I von kolludieren, Partizip 2 des Verbs kolludieren, Partizip 2 kolludieren, Bildung Partizip II von kolludieren


Regeln

Bildung Präsens von kolludierenBildung Perfekt von kolludierenBildung Präteritum von kolludierenBildung Konjunktiv I von kolludierenBildung Konjunktiv II von kolludierenBildung Imperativ von kolludieren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben