Partizipien des Verbs kolludieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kol-lu-die-ren
Die Partizip-1-Form von kolludieren ist kolludierend. Die Partizip-2-Form von kolludieren lautet kolludiert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
kolludierend |
Partizip 2
kolludiert |

Regeln
Bildung Präsens von kolludierenBildung Perfekt von kolludierenBildung Präteritum von kolludierenBildung Konjunktiv I von kolludierenBildung Konjunktiv II von kolludierenBildung Imperativ von kolludierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach