Partizipien des Verbs kollern

Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kol-lern

Die Partizip-1-Form von kollern ist kollernd. Die Partizip-2-Form von kollern lautet gekollert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kollernd

Partizip 2

gekollert



Regeln

Bildung Präsens von kollernBildung Perfekt von kollernBildung Präteritum von kollernBildung Konjunktiv I von kollernBildung Konjunktiv II von kollernBildung Imperativ von kollern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben