Partizipien des Verbs kollektivieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kol-lek-ti-vie-ren

Die Partizip-1-Form von kollektivieren ist kollektivierend. Die Partizip-2-Form von kollektivieren lautet kollektiviert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kollektivierend

Partizip 2

kollektiviert



Regeln

Bildung Präsens von kollektivierenBildung Perfekt von kollektivierenBildung Präteritum von kollektivierenBildung Konjunktiv I von kollektivierenBildung Konjunktiv II von kollektivierenBildung Imperativ von kollektivieren

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