Partizipien des Verbs knüllen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: knül-len

Die Partizip-1-Form von knüllen ist knüllend. Die Partizip-2-Form von knüllen lautet geknüllt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

knüllend

Partizip 2

geknüllt



Regeln

Bildung Präsens von knüllenBildung Perfekt von knüllenBildung Präteritum von knüllenBildung Konjunktiv I von knüllenBildung Konjunktiv II von knüllenBildung Imperativ von knüllen

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