Partizipien des Verbs knorzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: knor-zen

Die Partizip-1-Form von knorzen ist knorzend. Die Partizip-2-Form von knorzen lautet geknorzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

knorzend

Partizip 2

geknorzt



Regeln

Bildung Präsens von knorzenBildung Perfekt von knorzenBildung Präteritum von knorzenBildung Konjunktiv I von knorzenBildung Konjunktiv II von knorzenBildung Imperativ von knorzen

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