Partizipien des Verbs klittern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: klit-tern

Die Partizip-1-Form von klittern ist klitternd. Die Partizip-2-Form von klittern lautet geklittert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

klitternd

Partizip 2

geklittert



Regeln

Bildung Präsens von klitternBildung Perfekt von klitternBildung Präteritum von klitternBildung Konjunktiv I von klitternBildung Konjunktiv II von klitternBildung Imperativ von klittern

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