Partizipien des Verbs klirren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: klir-ren

Die Partizip-1-Form von klirren ist klirrend. Die Partizip-2-Form von klirren lautet geklirrt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

klirrend

Partizip 2

geklirrt



Regeln

Bildung Präsens von klirrenBildung Perfekt von klirrenBildung Präteritum von klirrenBildung Konjunktiv I von klirrenBildung Konjunktiv II von klirrenBildung Imperativ von klirren

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