Partizipien des Verbs klarlegen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: klarWorttrennung: klar-le-gen

Die Partizip-1-Form von klarlegen ist klarlegend. Die Partizip-2-Form von klarlegen lautet klargelegt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

klarlegend

Partizip 2

klargelegt

Partizip 1 des Verbs klarlegen, Partizip 1 klarlegen, Bildung Partizip I von klarlegen, Partizip 2 des Verbs klarlegen, Partizip 2 klarlegen, Bildung Partizip II von klarlegen


Regeln

Bildung Präsens von klarlegenBildung Perfekt von klarlegenBildung Präteritum von klarlegenBildung Konjunktiv I von klarlegenBildung Konjunktiv II von klarlegenBildung Imperativ von klarlegen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben