Partizipien des Verbs klarkriegen

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von klarkriegen ist klarkriegend. Die Partizip-2-Form von klarkriegen lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

klarkriegend

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von klarkriegenBildung Perfekt von klarkriegenBildung Präteritum von klarkriegenBildung Konjunktiv I von klarkriegenBildung Konjunktiv II von klarkriegenBildung Imperativ von klarkriegen

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