Partizipien des Verbs klarieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kla-rie-ren
Die Partizip-1-Form von klarieren ist klarierend. Die Partizip-2-Form von klarieren lautet klariert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
klarierend |
Partizip 2
klariert |
Regeln
Bildung Präsens von klarierenBildung Perfekt von klarierenBildung Präteritum von klarierenBildung Konjunktiv I von klarierenBildung Konjunktiv II von klarierenBildung Imperativ von klarierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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