Partizipien des Verbs klarieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kla-rie-ren

Die Partizip-1-Form von klarieren ist klarierend. Die Partizip-2-Form von klarieren lautet klariert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

klarierend

Partizip 2

klariert



Regeln

Bildung Präsens von klarierenBildung Perfekt von klarierenBildung Präteritum von klarierenBildung Konjunktiv I von klarierenBildung Konjunktiv II von klarierenBildung Imperativ von klarieren

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