Partizipien des Verbs klappern

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: klap-pern

Die Partizip-1-Form von klappern ist klappernd. Die Partizip-2-Form von klappern lautet geklappert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

klappernd

Partizip 2

geklappert



Regeln

Bildung Präsens von klappernBildung Perfekt von klappernBildung Präteritum von klappernBildung Konjunktiv I von klappernBildung Konjunktiv II von klappernBildung Imperativ von klappern

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