Partizipien des Verbs klammern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: klam-mern

Die Partizip-1-Form von klammern ist klammernd. Die Partizip-2-Form von klammern lautet geklammert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

klammernd

Partizip 2

geklammert



Regeln

Bildung Präsens von klammernBildung Perfekt von klammernBildung Präteritum von klammernBildung Konjunktiv I von klammernBildung Konjunktiv II von klammernBildung Imperativ von klammern

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