Partizipien des Verbs kippeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kip-peln

Die Partizip-1-Form von kippeln ist kippelnd. Die Partizip-2-Form von kippeln lautet gekippelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kippelnd

Partizip 2

gekippelt



Regeln

Bildung Präsens von kippelnBildung Perfekt von kippelnBildung Präteritum von kippelnBildung Konjunktiv I von kippelnBildung Konjunktiv II von kippelnBildung Imperativ von kippeln

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