Partizipien des Verbs kennzeichnen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kenn-zeich-nen

Die Partizip-1-Form von kennzeichnen ist kennzeichnend. Die Partizip-2-Form von kennzeichnen lautet gekennzeichnet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kennzeichnend

Partizip 2

gekennzeichnet



Regeln

Bildung Präsens von kennzeichnenBildung Perfekt von kennzeichnenBildung Präteritum von kennzeichnenBildung Konjunktiv I von kennzeichnenBildung Konjunktiv II von kennzeichnenBildung Imperativ von kennzeichnen

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