Partizipien des Verbs keifen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kei-fen
Die Partizip-1-Form von keifen ist keifend. Die Partizip-2-Form von keifen lautet gekeift.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
keifend |
Partizip 2
gekeift |
Regeln
Bildung Präsens von keifenBildung Perfekt von keifenBildung Präteritum von keifenBildung Konjunktiv I von keifenBildung Konjunktiv II von keifenBildung Imperativ von keifenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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