Partizipien des Verbs keifen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kei-fen

Die Partizip-1-Form von keifen ist keifend. Die Partizip-2-Form von keifen lautet gekeift.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

keifend

Partizip 2

gekeift



Regeln

Bildung Präsens von keifenBildung Perfekt von keifenBildung Präteritum von keifenBildung Konjunktiv I von keifenBildung Konjunktiv II von keifenBildung Imperativ von keifen

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