Partizipien des Verbs katastrieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ka-tas-trie-ren

Die Partizip-1-Form von katastrieren ist katastrierend. Die Partizip-2-Form von katastrieren lautet katastriert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

katastrierend

Partizip 2

katastriert



Regeln

Bildung Präsens von katastrierenBildung Perfekt von katastrierenBildung Präteritum von katastrierenBildung Konjunktiv I von katastrierenBildung Konjunktiv II von katastrierenBildung Imperativ von katastrieren

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