Partizipien des Verbs kartellieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kar-tel-lie-ren

Die Partizip-1-Form von kartellieren ist kartellierend. Die Partizip-2-Form von kartellieren lautet kartelliert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kartellierend

Partizip 2

kartelliert



Regeln

Bildung Präsens von kartellierenBildung Perfekt von kartellierenBildung Präteritum von kartellierenBildung Konjunktiv I von kartellierenBildung Konjunktiv II von kartellierenBildung Imperativ von kartellieren

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