Partizipien des Verbs kargen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: kar-gen

Die Partizip-1-Form von kargen ist kargend. Die Partizip-2-Form von kargen lautet gekargt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

kargend

Partizip 2

gekargt



Regeln

Bildung Präsens von kargenBildung Perfekt von kargenBildung Präteritum von kargenBildung Konjunktiv I von kargenBildung Konjunktiv II von kargenBildung Imperativ von kargen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben