Partizipien des Verbs karenzieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ka-ren-zie-ren

Die Partizip-1-Form von karenzieren ist karenzierend. Die Partizip-2-Form von karenzieren lautet karenziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

karenzierend

Partizip 2

karenziert



Regeln

Bildung Präsens von karenzierenBildung Perfekt von karenzierenBildung Präteritum von karenzierenBildung Konjunktiv I von karenzierenBildung Konjunktiv II von karenzierenBildung Imperativ von karenzieren

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